Pusha ist das zweite Studioalbum des deutschen Rappers 18 Karat und sein Debüt auf Banger Musik, dem Musiklabel des Rappers Farid Bang.
Entstehung
Im März 2016 veröffentlichte 18 Karat sein Debütalbum FSK18 Brutal und wurde bereits drei Monate später von dem deutschen Hip-Hop-Independent-Label Banger Musik unter Vertrag genommen. Mitte Februar 2017 wurde FMFL 2.0 als erstes Video zum neuen Album veröffentlicht; produziert wurde die Single von KD-Beatz und NIZA. Wie zuvor steht das Akronym für „Fast Money, Fast Life“. Zwei Wochen später erschien mit Komm ins Café das zweite Video. Hier ist Farid Bang beteiligt; das Stück enthält laut rap.de u. a. „relativ harmlose Lines gegen Silla und Casper“. Als weitere Namen fallen Chakuza, Laas Unltd. und der „ewige Gegner“ Ferris MC; 18 Karat selbst disst dabei lediglich Miami Yacine. Weitere zwei Wochen später folgte mit Wahre Begebenheiten (feat. AK Ausserkontrolle) die dritte Singleauskopplung.
Für die musikalische Untermalung des Albums übernahmen als weitere Produzenten Mesh, Joshimixu, Juh-Dee, Gorex, Joznez, Johnny Illstrument, Abaz & Clay Beatz, Sonus030 & HNDRC, O5Beatz und Muko Beats die Verantwortung.
Das Album wurde schließlich am 7. April 2017 veröffentlicht. In der ersten Woche erreichte es Platz 4 der deutschen Charts.
Die CD ,,Pusha" wurde von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in die Liste der Jugendgefährenden Medien aufgenommen.
Covergestaltung
Das Cover wurde am 16. März vorgestellt, drei Wochen vor Veröffentlichung des Albums. Es ist in rot und gold bzw. gelb gehalten und zeigt ein angeschnittenes Porträt des Künstlers. Am oberen Bildrand ist in weißer Schrift der Hinweis platziert, dass das Album von Banger Musik präsentiert werde, links unten das offizielle Parental-Advisory-Logo der RIAA und mittig in großer goldener Schrift der Name des Künstlers und etwas kleiner der Albumtitel.
Titelliste
Gesetzlos EP
Rezeption
Meinungen von Verbrauchern, die auf diversen Plattformen in Kommentarspalten abgegeben wurden, hat das Online-Magazin hiphop.de zusammengefasst. Hier zeigt sich eine Spanne der Urteile von „vorhersehbarer Straßenrap“ bis „selber übertroffen“.
Zweigeteilt ist auch die Rezeption seitens der Musikmedien, hier reicht die Spanne von „Rap zum Abgewöhnen“ bis „sehr erfrischend“.
Einzelnachweise




