Die Flagge Hessens besteht aus einer rot-weißen Bikolore. Die Dienstflagge trägt zusätzlich das Wappen Hessens in der Mitte.
Beschreibung
Die Flagge Hessens ist in § 2 des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Hessen vom 4. August 1948 geregelt:
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude ist in Nummer 2 des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern vom 3. November 2022 geregelt:
Außerdem ist an Tagen allgemeiner Wahlen (Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) zu flaggen. Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Geschichte
Vorgänger der Flagge des Landes Hessen ist die Flagge des Volksstaats Hessen. Historische Flaggen auf dem Gebiet des heutigen Landes Hessen waren die Flaggen des Großherzogtums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, der preußischen Provinz Hessen-Nassau, des Kurfürstentums Hessen, des Herzogtums Nassau und der Freien Stadt Frankfurt.
Weblinks
- Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen – Bürgerservice Hessenrecht
- Flagge Hessens – Flags of the World
Einzelnachweise


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